Impuls der Woche Lk 10, 25-37
Eine Auswahl nach wertem und unwertem Leben darf es nicht geben!
„Die unverfügbare Würde des Menschen muss vom ersten Moment seiner Existenz im Mittelpunkt stehen und zentrale Richtschnur in allen Lebensphasen sein. Daher nehme ich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik mit großer Sorge wahr“, betont der Bundespräses des Kolpingwerkes Deutschland,
Ottmar Dillenburg.
„Die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens verbietet jede Selektion von Embryonen“, ergänzt Dillenburg. „Nach unserer Verfassung ist das menschliche Leben wertvoll und uneingeschränkt schützenswert – unabhängig von Behinderungen oder Krankheiten.“
Der barmherzige Samariter im Evangelium diesen Sonntags fragt nicht: Ist dieses Leben schützenswert? Lohnt es sich, diesem Menschen zu helfen? Er sieht die Not und hilft ganz einfach. Das ist es, worauf es ankommt. Für den anderen da sein, den anderen wirklich lieben, das ist das Beste, was einem selbst passieren kann.
Deshalb dürfen wir uns nicht zum Herrscher darüber machen, welches Leben sich lohnt, wer übrig bleiben darf. Wie können wir es uns anmaßen, zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht? Wir wissen nicht, welchen Plan Gott mit jedem einzelnen Leben hat. Wir können und müssen nur für unseren Nächsten da sein und uns selber nicht dabei vergessen.
Jedes Leben ist schützenswert. Uneingeschränkt, wie Dillenburg oben betont und wie es sogar in unserer Verfassung niedergeschrieben steht. Es geht nicht, dass wir vorübergehen, darüber hinwegsehen – es geht darum, uns für die Schwachen einzusetzen. Für die, dich sich selber nicht zu Wort melden können, die noch nicht entscheiden können über ihr eigenes Leben.
Ergreifen wir Partei für das Leben!